Verfassungsbeschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz — Antwort von Johannes Lichdi bei Abgeordnetenwatch
Sat, 08 Aug 2009
Tags: Johannes Lichdi, Abgeordnetenwatch, Zugangserschwerungsgesetz, Verfassungsklage, Thomas Jurk, Grundgesetzverstoß
Nachdem mir Johannes Lichdi bei Abgeordnetenwatch einige grundsätzliche Fragen zum Zugangserschwerungsgesetz beantwortet hatte, habe ich nun eine weitere Antwort bezüglich den Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde bekommen.
Er meint ich hätte „richtig schwierige Rechtsfragen [gestellt], die man gutachtlich sorgfältig prüfen müsste“. Er entschuldigt sich, dass er dies jetzt nicht tun kann und nur seine Einschätzung zu den Fragen schreibt.
Besonders spannend finde ich folgende Aussage: „Eine Organklage von Mitgliedern des Sächsischen Landtags mit dem Vortrag, das Gesetz greife in Landeskompetenz ein, ist ein interessanter Gedanke“. Das man dafür eine sorgfältigere Prüfung bräuchte, kann ich gut nachvollziehen.
Seine Einschätzung zur Wichtigkeit rechtlicher Schritte gegen das Gestetz ist folgende: „Gerichtsverfahren sind Mittel zum Zweck, zentraler ist es die politische Debatte zu führen, wie es derzeit ja geschieht“ — Im Prinzip stimme ich ihm zu. Allerdings würde ich es trotzdem für vorteilhaft halten, wenn man das Gesetz stoppen könnte. Dies würde die negativen Folgen des Gesetzes beenden, für Klarheit sorgen bevor das Gesetz verlängert wird, hoffentlich wenigstens einigen Politikern begreiflich machen dass es so nicht geht, im Idealfall bei zukünftig geplanten Gesetzten für mehr Achtsamkeit sorgen (auch wenn die letzten BVerfG-Urteile das scheinbar leider nicht geschafft haben). Ich gehe davon aus, dass ein Gerichtsverfahren die politische Debatte nochmal beflügeln würde — von daher wäre es echt toll, wenn die dafür notwendige sorgältige Prüfung durchgeführt und bei angemessenen Erfolgschancen der Weg vor Gericht versucht würde.
Thomas Jurk will gegen das Grundgesetz verstoßen
Johannes Lichdi fragt, ob ich schon die „Antwort von Jurk im Freie-Presse-Chat zur Landtagswahl gelesen“ habe. Selbstverständlich (stand ja bei Lawblog und Fefe)!
Thomas Jurk, sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit und sogenannter „Spitzenkandidat“ der SPD für die Landtagswahl hatte im Chat der Freien Presse auf die Frage „Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die (wirkungslose) Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetztes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetzt!“ so geantwortet: „Hallo lieber "Pirat". Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt.“
Hätte er nur einmal das Internet nach der Wirksamket von DNS-Sperren gefragt, hätte er Anleitungen zum umgehen (für Windows in 27s, für Unix in 15s) gefunden — Alternatv hätte er natürlich auch der Opposition oder einen der besser informierten aus den eigenen Reihen fragen können. Schlimmer noch als seine Unkenntniss ist seine Haltung gegenüber der Verfassung! Was ist eigentlich mit seinem Eid, die Verfassung zu achten und zu verteidigen???
Als ich das gelesen hatte, wollte ich ihm ursprünglich einen offenen Brief schreiben (bin leider nicht dazu gekommen), indem ich ihm erkläre dass er die SPD in Sachsen für mich dieses Jahr entgültig unwählbar macht. Außerdem wollte ich ihm im Interesse seiner Partei und des Freistaats nahelegen sein Amt nieder zulegen!
Eine Frage hätte ich ja noch an Johannes Lichdi: Möchte er in der Opposition bleiben und falls nicht, mit wem möchte er koalieren? Bei den aktuellen Verhältnissen dürfte die Antwort nicht leicht fallen :(